Münzgewinn — Münzgewinn, Münzwesen: der Schlagschatz … Universal-Lexikon
Münzgewinn — Als Seigniorage (auch „Münzgewinn“ oder „Schlagschatz“) werden die vom Staat bzw. von der Notenbank erzielten Erträge bezeichnet, die durch die Geldschöpfung entstehen. Inhaltsverzeichnis 1 Berechnung 2 Wirkung der Seigniorage 3 Verwendung und… … Deutsch Wikipedia
Geldschöpfungsgewinn — Als Seigniorage (auch „Münzgewinn“ oder „Schlagschatz“) werden die vom Staat bzw. von der Notenbank erzielten Erträge bezeichnet, die durch die Geldschöpfung entstehen. Inhaltsverzeichnis 1 Berechnung 2 Wirkung der Seigniorage 3 Verwendung und… … Deutsch Wikipedia
Münzprägegewinn — Als Seigniorage (auch „Münzgewinn“ oder „Schlagschatz“) werden die vom Staat bzw. von der Notenbank erzielten Erträge bezeichnet, die durch die Geldschöpfung entstehen. Inhaltsverzeichnis 1 Berechnung 2 Wirkung der Seigniorage 3 Verwendung und… … Deutsch Wikipedia
Münzregal — Das Münzregal bezeichnet das Hoheitsrecht, die Münzordnung zu bestimmen. Es umfasst die Bestimmung der Währung, das Recht zur Münzerzeugung und den Anspruch auf den Münznutzen, also den Gewinn aus der Münzprägung (alt: Schlagschatz). Die… … Deutsch Wikipedia
Schlagschatz — Als Seigniorage (auch „Münzgewinn“ oder „Schlagschatz“) werden die vom Staat bzw. von der Notenbank erzielten Erträge bezeichnet, die durch die Geldschöpfung entstehen. Inhaltsverzeichnis 1 Berechnung 2 Wirkung der Seigniorage 3 Verwendung und… … Deutsch Wikipedia
Seignorage — Als Seigniorage (auch „Münzgewinn“ oder „Schlagschatz“) werden die vom Staat bzw. von der Notenbank erzielten Erträge bezeichnet, die durch die Geldschöpfung entstehen. Inhaltsverzeichnis 1 Berechnung 2 Wirkung der Seigniorage 3 Verwendung und… … Deutsch Wikipedia
Seignorage-Gewinn — Als Seigniorage (auch „Münzgewinn“ oder „Schlagschatz“) werden die vom Staat bzw. von der Notenbank erzielten Erträge bezeichnet, die durch die Geldschöpfung entstehen. Inhaltsverzeichnis 1 Berechnung 2 Wirkung der Seigniorage 3 Verwendung und… … Deutsch Wikipedia
Münzhoheit — Münzregal; Recht des Staates, das Münzwesen zu regeln. Die M. umfasst folgendes Rechtebündel im Zusammenhang mit der Prägung von Münzen: (1) Recht der Währung: Recht zur Festlegung von Form und Deckung des gesetzlichen Zahlungsmittels; (2) Recht… … Lexikon der Economics
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